Hausordnung

Wir wollen an unserer Schule eine Atmosphäre der gegenseitigen Achtung und höflichen Begegnung zwischen Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften schaffen! Die folgenden Punkte sollen dieses Vorhaben unterstützen:

1. Verhalten im Haus

  1. Grundvoraussetzungen für jedes Zusammenleben sind Ehrlichkeit und Rücksichtnahme. Wir verhalten uns so, dass wir weder uns selbst noch andere gefährden.
  2. Wir gehen mit eigenem und fremdem Eigentum sorgsam um. Beschädigungen werden behoben oder es muss Ersatz geleistet werden.
  3. Mobiltelefone müssen während des Unterrichts (einschließlich supplierter und Aufsichtsstunden) abgeschaltet sein. Die 1. – 3. Klassen können nach Absprache zwischen Klassenvorstand und Eltern als handyfreie Klassen geführt werden.
  4. Am Ende der Pause begeben sich alle Schüler*innen auf ihre Plätze und bereiten die Unterlagen für die kommende Stunde vor.
  5. Während der Unterrichtsstunden ist der Besuch des Buffets nicht erlaubt.
  6. Das Rauchen im Schulhaus, auf den Außenflächen und bei Schulveranstaltungen ist verboten. Die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen (Waffen, Messer, gefährliche Substanzen, spitze Gegenstände…), Suchtmitteln (Alkohol, Cannabis,…) sowie von stark koffeinhaltigen Getränken („Energydrinks“) ist nicht erlaubt.
  7. Ball- und Nachlaufspiele sowie die Verwendung von Skateboards und ähnlichen Sportgeräten sind im Schulhaus und auf den Außenflächen nicht gestattet. In der Tagesbetreuung gelten besondere Regeln.
  8. Für ihre bzw. seine Wertgegenstände ist jede Schülerin und jeder Schüler selbst verantwortlich. Während des Sportunterrichts müssen Wertgegenstände in die Wertsachenschränke der Sportgarderoben eingeschlossen werden.
  9. Am Sigmund-Freud-Gymnasium legen wir Wert auf eine angemessene Kleidung (z.B. Sportbekleidung bitte nur im Sportunterricht) und auch außerhalb des Schulgebäudes achten wir auf einen respektvollen Umgang miteinander.
  10. Schulfremden Personen ist der Aufenthalt nur im Direktionsbereich im 1. Stock erlaubt (das gilt auch für Erziehungsberechtigte und ehemalige Schüler*innen).

2. Pünktlichkeit

  1. Zuspätkommen ist eine schwere Störung des Unterrichts. Fünfmaliges nicht gerechtfertigtes Zuspätkommen führt zur Ermahnung durch den Klassenvorstand. Nach weiterem, dreimaligem, nicht gerechtfertigtem Zuspätkommen finden ein beratendes Gespräch mit den Eltern und eine Ermahnung durch den Schulleiter statt.
  2. Wenn keine Lehrkraft kommt, benachrichtigt die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher fünf Minuten nach Ende der Pause das Sekretariat.

3. Fernbleiben vom Unterricht

  1. Nach dem Fernbleiben übergibt die Schülerin bzw. der Schüler dem Klassenvorstand sofort und unaufgefordert eine schriftliche Entschuldigung.
  2. Zehn unentschuldigte Fehlstunden oder zwei unentschuldigte Fehltage führen zur Ermahnung durch den Klassenvorstand. Nach weiterem unentschuldigten Fehlen finden ein beratendes Gespräch mit den Eltern und eine Ermahnung durch den Schulleiter statt.

4. Entlassung vom Unterricht/ Pausen/ unterrichtsfreie Stunden/ Mittagszeit

  1. Das Verlassen des Schulgebäudes während der Unterrichtszeit ist nur mit einem Passierschein gestattet. Anträge dafür müssen vor der jeweils ersten Unterrichtsstunde im Sekretariat abgegeben werden.
  2. Während der Pausen und unterrichtsfreien Stunden dürfen Schüler*innen das Schulgebäude nicht verlassen.
  3. Schüler*innen der Unterstufe, die während einer Stunde nicht am Unterricht teilnehmen, halten sich im Direktionstrakt auf. Zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht können sie im Schulgebäude bleiben, wenn sie zur Mittagsbetreuung angemeldet sind.
  4. Schüler*innen der Oberstufe, die während einer Stunde nicht am Unterricht teilnehmen, halten sich in der Pausenhalle im Erdgeschoß auf. Dort können sie auch zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht bleiben, sofern es der Schulleiter auf Antrag gestattet.
  5. Heißgetränke vom Automaten dürfen nur in der Pausenhalle im Erdgeschoß konsumiert werden.

5. Garderobe

  1. Im gesamten Schulgebäude besteht Hausschuhpflicht.
  2. Straßenschuhe und abgelegte Jacken oder Mäntel werden ausschließlich in den Spinden aufbewahrt.
  3. Während des Unterrichts oder in den Pausen ist der Aufenthalt in der Zentralgarderobe nicht gestattet.

6. Fahrräder/Roller

  • Fahrräder und E-Roller dürfen nur im Fahrradständer auf dem Schulparkplatz abgestellt werden, wobei die Schule keinerlei Haftung übernimmt. Die betroffenen Schüler*innen dürfen den Nebeneingang benutzen. Roller sollen in den Spind bzw. beim Fahrradständer deponiert werden.

7. Die Klasse

  1. Alle Schüler*innen sind eingeladen, im Einvernehmen mit dem Klassenvorstand die Klassenräume so zu gestalten, dass eine angenehme Arbeitsatmosphäre entsteht.
  2. Die Klassenvorstände bestimmen Verantwortliche für das Auf- und Absperren der Klassen.
  3. Die Klassenvorstände bestimmen wöchentlich wechselnde Klassenordner*innen.
  4. Bei Unterrichtsende werden
    • die Tafeln gelöscht,
    • die Sessel auf die Tische gestellt,
    • die Fenster geschlossen,
    • die Jalousien hinaufgekurbelt und es wird
    • das Licht abgedreht. Die Lehrerin bzw. der Lehrer versperrt dann die Klasse.
  5. Turnbeutel und Werkkoffer sind im Spind zu verstauen.

8. Benützung von Elektrogeräten und IT-Infrastruktur

  1. Mobiltelefone siehe Punkt 1.3.
  2. Das Fotografieren, Filmen und die Veröffentlichung von Bildmaterial sind nur mit Einverständnis der betreffenden Person(en) erlaubt.
  3. Es gelten die Benutzerregeln der Räume für Informationstechnologie.
  4. Schulfremde Elektrogeräte dürfen nicht an das hauseigene Stromnetz angeschlossen werden.